Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend genannt AGB)
Vermieterin: Silke Kaufeld, Die Helle 21, 32816 Schieder – Schwalenberg für die Fewo „Frieda“ in Siekholz
Stand 15.03.2022
§1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§2 Vertragsparteien
Vertragspartner des Beherbergungsvertrags ist Silke Kaufeld, Die Helle 21, 32816 Schieder-Schwalenberg
als Vermieterin
und
der als Buchender mit Namen und Anschrift angegebene Gast bzw. die als buchende Person mit Namen und Anschrift angegebenen Gäste als der / die Mieter.
Jeder buchende muss volljährig sein. Bei der Buchung ist die Zahl der anreisenden Gäste einschließlich der mitreisenden Kinder anzugeben. Bucht eine Person die Ferienwohnung für sich und weitere Gäste, wird sie alleiniger Vertragspartner (Mieter) und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten und für Vertragsverletzungen allein. Buchen mehrere Personen gemeinsam eine Ferienwohnung, wird jeder Buchende Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten und für Vertragsverletzungen gesamtschuldnerisch.
§3 Anreise / Abreise
Die Ferienwohnung steht am jeweiligen Anreisetag flexibel durch den Schlüsseltresor zur Verfügung.
Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 12 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Die Vermieterin oder ihr Vertreter kann dann das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Kurzfristige Buchungen (Anreise am selben Tag] sollten bis 15:00h telefonisch erfolgen.
Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel über den Schlüsselsafe der Ferienwohnung. Der Code wird Ihnen 2 Tage vor Anreise per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 Uhr besenrein freizumachen. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, die Betten abgezogen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Der Kühlschrank und das Gefrierfach müssen sauber und geleert hinterlassen werden.
Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
§4 Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Vermieterin.
Nebenabreden und Änderungen zum geschlossenen Vertrag müssen schriftlich oder in elektronischer Form geschlossen werden.
Haustiere sind vor der Buchung mit der Vermieterin abzustimmen, anzugeben sind Größe, Anzahl und Art.
§5 Leistungen, Preise
Im Preis inbegriffen sind:
· die Unterbringungsleistung
· der Nutzung der Ausstattung
· die Kosten für das Wäschepaket, Strom, Wasser, WLAN und Nebenkosten
· die gesetzl. Mehrwertsteuer
Die Preise pro Nacht sowie die Endreinigung für die Ferienwohnung, können Sie auf unserer Website unter der Seite „Preise“ entnehmen.
Während der Mietdauer erfolgt keine Reinigung oder Wäschewechsel.
Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht für vier Personen zur Verfügung. Die Belegung einer darüberhinausgehenden Anzahl von max. 4 Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.
§6 Vertragsabschluss / Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 35,0% der Gesamtsumme ist innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung auf das angegebene Konto des Vermieters zu überweisen. Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.
Nach der erfolgten Anzahlung ist die Restzahlung bis spätestens 14 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Anreise, ist der gesamte Vertragspreis sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann die Vermieterin vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Alle Banküberweisungs-Gebühren und/oder anfallende Bearbeitungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung.
§7 Rücktritt / Schadensersatz bei Nichtinanspruchnahme der Ferienwohnung
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens zu den u. g. Bedingungen verpflichtet.
- ab 15 Tage vor Mietbeginn: 65% von der Gesamtsumme der Buchung
- ab 8 Tage vor Mietbeginn: die volle Gesamtsumme der Buchung
- Es zählt das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht
- Bereits gezahlte Beträge werden verrechnet
- Eine Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
Die Vermieterin empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung bei einer Versicherung Ihrer Wahl.
§8 Rücktritt des Vermieters
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Unfall oder Krankheit des Gastgebers) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem (ohne Nachweispflicht der Vermieterin) Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch die Vermieterin kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter nicht verpflichtet unter Ausschluss von Ersatzforderungen, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten.
Kann die Leistung von der Vermieterin nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag rückvergütet, unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
§9 Pflichten des Mieters
Die Ferienwohnung wird von der Vermieterin in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Ferienwohnung, das Inventar und die Außenanlagen pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Übergabe an den Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthalts bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei der Vermieterin eingehen, sind ebenfalls vom Schadensersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Der Vermieterin ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, die Betten abgezogen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Der Kühlschrank und das Gefrierfach müssen sauber und geleert hinterlassen werden.
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
§10 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Vermieter einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
Mindestmietdauer: Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Übernachtungen.
§11 Haftung des Mieters und der Vermieterin
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Heizung, Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Die Vermieterin ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung der Vermieterin für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die Vermieterin haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer oder Schäden beim Laden von E-Bike/Pedelec ect. für mutwillige Zerstörungen durch Dritte bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Während der Mietzeit eintretende Schäden sind vom Mieter zu verantworten und unverzüglich an die Vermieterin zu melden.
Der Mieter hat das Feriendomizil einschließlich des darin befindlichen Inventars pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
§12 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Die Vermieterin unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die Vermieterin deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Die Vermieterin behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Es besteht seitens des Mieters kein Anrecht auf WLAN.
§12.1 Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Die Vermieterin hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§12.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die Vermieterin keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von der Vermieterin und/ oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§12.3 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt die Vermieterin des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§13 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Insbesondere ist hier auf die Lautstärke auf dem Balkon zu den Nachbarn zu achten!
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt), die Dachfenster und Türen geschlossen zu halten. Die Haustür ist bei Verlassen der Wohnung abzuschließen.
In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.
Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
Die Vermieterin hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Vermieterin wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§14 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterschrift des Mietvertrages und/oder Überweisung der Anzahlung.
§15 Verjährung
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB)
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§16 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Bitte beachten Sie die Seite:
Datenschutz | Ferienwohnung "Frieda" in Siekholz (fewo-frieda-siekholz.com)
§17 Rechtswahl und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Beherbergungsort.
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen die Vermieterin ist ausschließlich der Sitz der Vermieterin.
Für Klagen der Vermieterin gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
§18 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen bzw. Klauseln dieser AGB unwirksam werden, so werden hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§19 Schlussbestimmungen
Fotos und Texte auf der Website Bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
KONTAKT
Ferienwohnung "Frieda"
Silke Kaufeld
Die Helle 21
32816 Schieder - Schwalenberg/OT Siekholz
Mobil: +49 15120171710
E-Mail: kontakt@silkekaufeld.de
Web: www.fewo-frieda-siekholz.com